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Sandra Dransfeld

Sandra Dransfeld

Lehrerin der Martinschule

+49 (0)5244 9808-43

Schulstation@jugendwerk-rietberg.de

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Ansprechperson

Schulstation

… weil Lernen Raum braucht!

Ein Weg zur individuellen Bildungsförderung und persönlichen Entwicklung

Wenn Schulen keine Lösung finden, ist die Schulstation eine Möglichkeit, den Bildungsweg weiter zu unterstützen. Die Schulstation entstand 2004 in einer Kooperation zwischen der Martinschule Rietberg und dem Jugendwerk Rietberg. Derzeit zählt die Schulstation 15 Schüler:innen, die von einem Team aus Sozialpädagog:innen des Jugendwerks Rietberg und Lehrkräften für Sonderpädagogik der Martinschule Rietberg betreut werden. Ziel ist es vor allem, die Lust am Lernen neu zu entfachen.

Wir sind fest davon überzeugt, dass es stets mehr Lösungen als Probleme gibt. 

Die Schülerinnen und Schüler haben bereits enorme Entwicklungshemmnisse und traumatische Erfahrungen in ihrem Leben bewältigen müssen. Oft fehlen ihnen auch stabilisierende Familienmodelle und Resonanzgeber. Zusätzlich sind unter Umständen verschiedene psychische Störungsbilder bei ihnen vorhanden. Im schulischen Kontext zeigen sie manchmal gewalttätiges oder selbst- und/oder fremdgefährdendes Verhalten. Viele von ihnen konnten den unterschiedlichen schulischen Anforderungen nicht gerecht werden und haben bereits Erfahrungen mit Exklusion in anderen Schulsystemen gemacht.

Die Schulstation im Jugendwerk Rietberg bietet einen Raum, in dem diese Kinder und Jugendlichen positive Lernerfahrungen machen und sich eigenverantwortlich entwickeln können (vgl. Baumann, Bolz & Albers 2020). Durch die Schulstation ermöglichen wir den Schülerinnen und Schülern eine maximale Teilhabe an Bildung und bewahren sie vor der Gefahr einer vollständigen Suspendierung, Ausgrenzung oder Ausschulung. Gleichzeitig eröffnen wir neue Bildungswege und Perspektiven für sie. Trotz schwieriger biografischer und schulischer Erfahrungen, die das Lernen erschweren können, erkennen wir auch ihre vielfältigen Ressourcen und Potenziale, die ihnen beim Lernen von großem Nutzen sein können. In der Schulstation erhalten sie eine intensive sonderpädagogische und sozialpädagogische Begleitung und Förderung. Dadurch schaffen wir einen Raum, in dem wir gemeinsam Lösungen suchen und finden können, um ihnen wieder Entwicklung und Wachstum zu ermöglichen. Durch eine auf ihre Bedürfnisse und Biografien ausgerichtete Unterrichtsgestaltung sowie eine intensive Begleitung ermöglichen wir individuelles Lernen. Dabei achten wir auf ein ausgewogenes Verhältnis von Anforderungen und Entspannung im Tagesverlauf.

Ziele

Die Ziele der Beschulung in der Schulstation sind so individuell wie die Schüler:innen selbst, in Bezug auf ihre Stärken, ihr Verhalten und ihre Lebensumstände. Manchmal geht es um eine kurzfristige Stabilisierung, gefolgt von einem Übergang in ein anderes Schulsystem. In anderen Fällen bleibt der Verbleib in der Schulstation aufgrund der psychosozialen Situation und anderer Lebensaspekte längerfristig erforderlich. In einigen Fällen ist die Schulstation die einzige geeignete Form der Beschulung auf lange Sicht, wie von allen Beteiligten am Erziehungsprozess eingeschätzt wird. Im Rahmen der Lern- und Entwicklungsplanung kann auch die Möglichkeit eines Schulabschlusses an der Schulstation in Betracht gezogen werden. Bei Bedarf unterstützen wir auch Praktika und andere Formen der Berufsorientierung und -integration.

Rechtliche Rahmenbedingungen 

Die Schüler:innen der Schulstation weisen einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung auf und werden in der Schulstation nach § 15 AO-SF NRW intensivpädagogisch gefördert (vgl. AO-SF NRW 2015). Im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten werden sie zielgleich nach den für ihre Bildungsgänge geltenden Lehrplänen der Primarstufe und der Hauptschule unterrichtet. Verfügen die Schüler:innen außerdem über den nachrangigen Förderschwerpunkt Lernen, werden sie entsprechend zieldifferent im Bildungsgang Lernen unterrichtet. 

Schüler:innen ohne festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf können in die Schulstation aufgenommen werden, wenn ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt ESE dringend vermutet wird. In diesem Fall werden Schüler und Schülerinnen im Benehmen mit dem Schulamt präventiv in die Schulstation aufgenommen und ein Verfahren zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs nach AO-SF NRW durch die Sonderpädagogische Fachkraft in der Schulstation eröffnet (vgl. ebd.). Die Profession der Sozialen Arbeit wird in der Schulstation von qualifizierten Sozialpädagog:innen ausgeführt, die durch die Stationäre Jugendhilfe nach § 34 SGB VIII gestellt werden.

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