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WIR UNTERSTÜTZEN
DIREKT VOR ORT

Der eine sieht nur Bäume, Probleme dicht an dicht.
Der andre Zwischenräume und das Licht.
E. Matani

Ambulante Hilfen zur Erziehung:
Familien stärken – Kinderschutz sichern

Wenn familiäre Herausforderungen den Alltag belasten und das Wohl von Kindern gefährdet ist, braucht es verlässliche Unterstützung, die hinschaut, mitgeht und gemeinsam neue Perspektiven schafft. Seit weit über 20 Jahren bietet das Jugendwerk intensive Ambulante Hilfen als Unterstützung für Familien. Manchmal sind dabei hohe Hürden zu überwinden und es erfordert harte Arbeit. Oft ist diese Arbeit erfolgreich.

Der Fokus aller Angebote der Ambulanten Hilfen liegt auf der Stärkung und Aktivierung der Ressourcen und individuellen Fähigkeiten jedes Einzelnen. Im Sinne des Grundsatzes „Hilfe zur Selbsthilfe“ werden Kinder, Jugendliche und ihre Eltern im Unterstützungsprozess dazu befähigt, ihre eigenen Lösungen zu entwickeln und dadurch ein Gefühl der Selbstwirksamkeit zu erleben. Die Stärkung ihrer Selbsthilfekräfte trägt dazu bei, die individuelle und familiäre Situation langfristig zu verbessern.

Ziel der Ambulanten Hilfen ist es, Familien wirksam zu stärken. Eltern werden in ihrer Erziehungskompetenz unterstützt und befähigt, Alltagskonflikte und Krisensituationen angemessen zu bewältigen. Dabei steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund. Risiken für das Kindeswohl sollen möglichst frühzeitig erkannt und wirksam abgewendet werden. Kinder und Jugendliche erhalten gezielte Förderung in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, junge Erwachsene werden auf ihrem Weg in ein selbstständiges Leben begleitet.

Das Angebotsspektrum der Ambulanten Hilfen ist vielfältig aufgestellt und richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Es umfasst neben intensiven Beratungssettings auch lebenspraktische Unterstützung im familiären Alltag. Die Hilfe kann sowohl innerhalb als auch außerhalb des Lebensumfeldes von Kindern, Jugendlichen und Familien stattfinden.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) stellt die intensivste Form der ambulanten Hilfen dar. Im Jugendwerk Rietberg arbeiten zwei Teams an unterschiedlichen Standorten, um differenzierte Hilfeangebote zu ermöglichen. Die enge Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Schulen und weiteren Akteuren stellt sicher, dass Kinder und Jugendliche in ihrem Schutz, ihrer Entwicklung und Teilhabe umfassend unterstützt werden.

Wir bieten

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Beratung und Unterstützung von Eltern, Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen (§ 27 ff. SGB VIII)

  • Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) unterstützt die Familie in ihrem häuslichen Umfeld und bezieht dabei die Lebenswelt der Familie mit ein. Diese Form der Hilfe umfasst auch:
  • Sozialpädagogische Familienhilfe bei Multiproblemfamilien
  • Sozialpädagogische Familienhilfe bei akuten Krisen
  • Sozialpädagogische Familienhilfen im Kontroll- und Schutzauftrag (Schutzhilfen)
  • Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) unterstützt Kinder und Jugendliche bei familiären, schulischen oder sozialen Problemen
  • Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) unterstützt junge Volljährige bei der Persönlichkeitsentwicklung und bei der Entwicklung einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und selbstständigen Lebensführung
  • Clearing in Form einer sozialpädagogischen Diagnostik

Ziele:

  • Stärkung und Förderung der Familie innerhalb ihres gewohnten Umfelds 
  • Entwicklung individueller Lösungsansätze 
  • Beratung und Begleitung in Erziehungsfragen 
  • Stärkung der Eltern in ihrer Erziehungsfähigkeit 
  • Stärkung der Handlungskompetenz und Selbstständigkeit 
  • Perspektiventwicklung 
  • Sicherung des Kindeswohls
  • Stabilisierung des Familiensystems
  • Aktivierung von Ressourcen
  • Verbesserung der Lebensbedingungen
  • Förderung von Problemlösungs- und Bewältigungsstrategien
  • langfristige Stabilität
  • Auflösung wiederkehrender destruktiver Muster
  • und viele mehr

Der Weg zu uns

Die Ambulanten Hilfen zur Erziehung sind konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in problematischen Lebenslagen und/oder Krisen Hilfe benötigen, und werden durch das zuständige Jugendamt initiiert. Die gesetzliche Grundlage hierfür sind die §§ 27 ff. SGB VIII.

Gerne beantworten wir Ihre individuellen Fragen im persönlichen Gespräch, via E-Mail oder am Telefon.

Fachbereichsleitung
Sozialraum Kreis/Stadt Gütersloh,
Rheda Wiedenbrück u. Stadt Verl
Ich bin Ich

Janina Sprenger

+49 (0) 157/80529706

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Fachbereichsleitung
Sozialraum Lippstadt u.
Kreis Soest
Individualmaßnahme

Sophia-Marie Sehner

+49 (0) 163/7776293

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