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Schutzkonzept

Das Schutzkonzept im Jugendwerk Rietberg zielt darauf ab, sichere Räume für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist verankert, dass es verpflichtende institutionelle Schutzkonzepte gibt, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu sichern und sie vor Gewalt in Einrichtungen zu schützen.

Das Jugendwerk Rietberg setzt auf ein Gewaltschutzkonzept, das regelmäßig überprüft und angewendet wird, um die Rechte und das Wohl der jungen Menschen in der Einrichtung zu gewährleisten. Das Konzept dient als Orientierung für das pädagogische Handeln und erfordert die Auseinandersetzung und Reflexion über das eigene Handeln und die eigene Haltung.

Die Analyse von Grenzkonstellationen ist ein wesentlicher Aspekt, um achtsames Handeln zu fördern. Die Entwicklung einer Kultur der Achtsamkeit benötigt Organisationsentwicklungsprozesse, die alle Beteiligten einbeziehen und Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung von Gewalt beinhalten. Das Schutzkonzept im Jugendwerk Rietberg orientiert sich an den Leitlinien des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch und wird kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt. Die Grundlage für das Konzept bilden die Empfehlungen für Schutzkonzepte nach Fegert et al. (2008).

Die Einrichtung verfügt über ein Beschwerdesystem auf verschiedenen Ebenen mit internem Beschwerdemanagement und externen Angeboten wie Fachberatungsstellen und Kinderschutzfachkräften. Vertrauenspersonen, wie Vertrauens- und Beratungslehrer:innen oder Trainer:innen in Sportvereinen, stehen den jungen Menschen als Ansprechpartner:innen zur Verfügung.

Sieben ausgebildete Kinderschutzfachkräfte arbeiten gemeinsam mit den Leitungskräften daran, das institutionelle Schutzkonzept kontinuierlich zu entwickeln und zu pflegen. Externe Kooperations- und Netzwerkpartner:innen sind ebenfalls von großer Bedeutung und werden entsprechend eingebunden.

Bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung wird ein Ablaufschema zur Wahrnehmung des Schutzauftrages angewendet, um adäquate Maßnahmen zu ergreifen.